Nach dem Infomarkt mit individuellen Bürgergesprächen der Einreichung entgegen!
Im Februar 2024 konnten unsere Expert:innen die detaillierte Entwurfsplanung für die Stadt Laufen auf der Ausbaustrecke München-Mühldorf-Freilassing (ABS 38) im Rahmen eines großen Informationsmarktes vorstellen. Dabei kamen sie mit über 100 Besuchenden ins Gespräch, informierten über den Stand der Planungen und beantworteten Fragen rund um die Themen Umwelt, Schall- und Erschütterungsschutz. Wir erklären, wie die nächsten Schritte im Abschnitt 3.5 aussehen.
Ausbaustrecke 38: Wie geht es weiter in Laufen?
Nach der abgeschlossenen Entwurfsplanung bereitet unser Projektteam jetzt die Unterlagen für das Genehmigungsverfahren vor. Um die Interessen von Anwohnenden, Grundstückseigentümer:innen und der Stadt dabei bestmöglich zu berücksichtigen, sind Projektleitende und -ingenieure vor Ort und führen Gespräche mit allen Beteiligten. Inzwischen wurden in zahlreichen Terminen Pläne erläutert, Fragen beantwortet und gemeinsam Lösungsmöglichkeiten erarbeitet. Die Ergebnisse fließen in die Genehmigungsplanung ein. Das Projektteam setzt sich für eine bestmögliche Lösung im Sinne aller Beteiligten ein, weshalb es auch weiterhin den Dialog vor Ort sucht.
Sind die Unterlagen für das Genehmigungsverfahren fertig, reicht unser Team den Abschnitt Laufen beim Eisenbahn-Bundesamt ein, um eine Baugenehmigung für den Ausbau zu erwirken. Wenn es so weit ist, werden alle Beteiligten und die Öffentlichkeit darüber informiert.
Wie läuft das Genehmigungsverfahren ab?
Die ABS 38 erlangt das Baurecht über das Planfeststellungsverfahren. Dieses ist für die Bahnprojekte der übliche Weg zur Baugenehmigung. Das Eisenbahn-Bundesamt, eine unabhängige Behörde, prüft die Pläne der Bahn und beteiligt die Öffentlichkeit. Das Verfahren stellt sicher, dass die Planung alle rechtlichen Vorgaben erfüllt und alle öffentlichen und privaten Interessen abgewogen und berücksichtigt werden. Eine umfangreiche Broschüre, die alles zum Thema Planfeststellungsverfahren erklärt, gibt es in unserer Mediathek.
Insgesamt verfolgen wir als Projektteam der ABS 38 das Ziel, im Laufe des Jahres 2025 neben dem Abschnitt in Laufen (3.5) auch alle anderen noch in Planung befindlichen Abschnitte beim Eisenbahn-Bundesamt einzureichen.
Wie und wann können Bürger:innen Belange einbringen?
Wenn das Genehmigungsverfahren eingeleitet worden ist, werden die Unterlagen für den jeweiligen Planfeststellungsabschnitt für die Dauer von einem Monat zu jedermanns Einsicht online (EBA - Anhörungsverfahren (bund.de)) zur Verfügung gestellt. Zuständig dafür ist das Eisenbahn-Bundesamt, die Genehmigungsbehörde des Verfahrens. Begleitende Informationen über den Start der Auslegung durch das Eisenbahn-Bundesamt finden Sie rechtzeitig hier auf unserer Projektwebseite. Privatpersonen haben die Möglichkeit, Einwendungen einzureichen. Über die Formalitäten der Einwendungen informiert das Eisenbahn-Bundesamt. Die Einwendungen werden im Rahmen eines Anhörungsverfahrens besprochen. Das Ergebnis des Anhörungsverfahrens ist für das Eisenbahn-Bundesamt die Grundlage für Abwägungen und die Entscheidung über den Planfeststellungsbeschluss.
Antworten auf Fragen zum Projektstand, ausführliche Informationen zu interessanten Themengebieten und alle Neuigkeiten rund um die ABS 38 finden Sie hier auf der Projektwebseite www.abs38.de oder in unserem Infomail-Newsletter. Weitere Fragen beantwortet das Projektteam Ihnen gerne per E-Mail.